Kosten

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Während Ihrer Reha können verschiedene Kosten anfallen, darunter die gesetzliche Zuzahlung sowie zusätzliche Gebühren für Services. Es ist uns wichtig, Sie im Voraus über mögliche Kosten zu informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Pflegesätze

Die aktuellen Pflegesätze erhalten Sie über das Aufnahmebüro, Telefon 06572 / 925-2040.

Dieser Tagespflegesatz entspricht den allgemeinen Vergütungsregelungen, den Vergütungsregelungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und den Vergütungsregeln für Selbstzahler, privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte.

Der Pflegesatz der Eifelklinik wird nicht nach den Bestimmungen der Bundespflegesatzverordnung ermittelt, da es sich um eine Einrichtung handelt, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz keine Anwendung findet. Eine Aufschlüsselung des Pflegesatzes ist deshalb zurzeit nicht möglich. Beihilfefähigkeit ist gegeben.

Ihre Kostenbeteiligung

Bei einer stationären medizinischen Reha werden Sie an den Kosten beteiligt.

Kostenträger Ihrer Reha ist die Deutsche Rentenversicherung?

Nur bei einer stationären medizinischen Reha müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen. Dies schreiben gesetzliche Regeln vor. Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Viele Rehabilitierende können sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung aus eigener Tasche befreien lassen.

Wichtig: Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen! Das Antragsformular dafür erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Die Zuzahlung beträgt höchstens 10,00 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsleistungen – auch von der Krankenkasse – in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet.

Eine Zuzahlung entfällt darüber hinaus für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für diejenigen, die Übergangsgeld, Sozialhilfe oder Leistungen zur Grundsicherung beziehen. Auch Eltern, deren Kinder an einer von der Rentenversicherung genehmigten Heilbehandlung teilnehmen, müssen nichts zuzahlen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung

Der Kostenträger Ihrer Reha ist Ihre gesetzliche Krankenversicherung? Dann bitten wir Sie, die Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums zu beachten.

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Zusätzliche Leistungen

Für bestimmte Wahlleistungen der Klinik übernehmen Sie selbst die Kosten.

  • Telefon: 1 Euro Grundgebühr pro Tag, zuzüglich der Gesprächseinheiten nach dem Tarif der Telekom, 10 Euro Pfandgeld für die Telefonkarte
  • Internet/Hotspot: Über einen kostenlosen Hotspot kann ein kabelloses Netzwerk (WLAN) genutzt werden.
  • Wäscheraum: kostenpflichtige Waschmaschine, kostenpflichtige Trockner (Bügeleisen und Bügelbrett stehen kostenlos zur Verfügung)

Begleitpersonen

Die Aufnahme von Begleitpersonen ist nicht möglich.